Betäubungsmittelgesetz
|
Kurzform BtMG
|
|
Dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen alle illegalen Drogen von Haschisch bis Heroin. Mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Die ersten gesetzlichen Regelungen im Betäubungsmittelgesetz bezogen sich auf den Umgang und Handel mit Morphin und Opium; daher der Name Betäubungsmittelgesetz. Durch vielfache Ergänzungen wird versucht, auf Entwicklungen auf dem Drogenmarkt zu reagieren. Der Ecstasy-Wirkstoff MDMA wurde beispielsweise 1986 dem BtMG unterstellt. Verschiedene Medikamente unterstehen ebenfalls dem BtMG, zu ihnen gehören alle Opiate und Amphetamine. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte dürfen diese Medikamente verschreiben, deren Notwendigkeit und Abgabe jedoch strengstens kontrolliert werden.
|
|
|
|
SurfTipp zum Gesetz http://www.gesetze.2me.net/btmg/
|